Pflegereform 2026: Was der erste Schritt für das Leben zu Hause bedeutet
Am 30. September hat das Bundeskabinett den Entwurf des „Pflegeneuordnungsgesetzes“ beschlossen (Bundesgesundheitsministerium, 30.09.2026). Gesundheitsminister Carsten Linnemann nennt ihn einen „ersten wichtigen Beitrag“, um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren (evangelisch.de/epd). Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat, der Hauptteil soll am 1. Januar 2027 gelten. Die große Strukturreform ist vertagt.
Worum es vor allem geht: Geld
Linnemann beziffert den Finanzbedarf der Pflegeversicherung für 2027 auf acht Milliarden Euro, der GKV-Spitzenverband schätzt rund zehn. Das beschlossene Paket bringt 6,25 Milliarden Euro (evangelisch.de/epd). Der Zuschlag für Kinderlose steigt ab 2027 auf 0,9 Prozent, die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat (BMG), und auch Minijobs sollen künftig in die Pflegeversicherung einzahlen (tagesschau.de).
Gespart wird auch bei den Leistungen. Wer den Pflegegrad 1 hat und zu Hause lebt, verliert den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (tagesschau.de). Für die Pflegegrade 1 bis 3 braucht es bei der Begutachtung künftig mehr Punkte (pflege.de). Der Sozialverband VdK hat schon zum ersten Entwurf geschätzt, dass dadurch jedes Jahr rund 120.000 Menschen keinen Pflegegrad mehr bekommen, die heute einen bekämen (VdK).
Der Hintergrund ist bekannt: 2005 bekamen 1,95 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung, 2025 waren es rund sechs Millionen. 1998 kamen auf jede leistungsberechtigte Person 29 Beitragszahlende, 2025 nur noch zehn (tagesschau.de).
Die Wohlfahrtsverbände sind entsprechend unzufrieden. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch sieht das Ziel einer umfassenden Reform „mit diesem Sparprogramm verfehlt“, Joachim Rock vom Paritätischen spricht von einem „Kürzungspaket für Millionen Betroffene“ (evangelisch.de/epd).
Der Schwerpunkt, der bleibt: länger selbstständig
Unter dem Motto „Reha statt Pflege“ setzt der Entwurf auf Vorbeugung. Ab 60 gibt es einen Anspruch auf einen Check-up 60+, bei der Pflegebegutachtung soll konsequent geprüft werden, ob eine Reha hilft, und ab 2028 sind Akut-Kurzzeitpflegeplätze für plötzliche Notlagen geplant (BMG). Die Pflegebegleitung, die Familien vor Ort durch das Angebot lotsen soll, kommt nach dem Kabinettsentwurf erst 2029 (pflege.de).
Die Richtung ist klar: Menschen sollen möglichst lange selbstständig zu Hause leben, und wenn etwas passiert, soll schnell Hilfe da sein. Das ist auch die Idee hinter PIA care.
Was das mit PIA care zu tun hat
Wer allein lebt und lange selbstständig bleiben will, braucht eine Sicherheit, die nichts verlangt. Ein Hausnotruf muss getragen und gedrückt werden. PIA care ist ein kleines Gerät im Raum, das Angehörigen oder Pflegekräften Bescheid gibt, wenn jemand hilflos liegt oder der gewohnte Tagesablauf ausbleibt. Ohne Kamera, ohne Tonaufnahme, nichts am Körper.
Für Pflegeheime gilt dasselbe in anderer Form: Wenn das Geld knapp ist und nachts eine Pflegekraft viele Menschen versorgt, hilft alles, was sie gezielt dorthin schickt, wo sie gebraucht wird. Der Bund will die Digitalisierung der Langzeitpflege mit 1,6 Milliarden Euro fördern (BMG). Wie genau das Geld verteilt wird, ist noch offen.
Wie es weitergeht
Im Oktober soll eine Strukturkommission starten und bis Ende Januar 2027 Vorschläge für die große Reform machen (evangelisch.de/epd). Angestrebt ist, dass sie zum 1. Juli 2027 in Kraft tritt (tagesschau.de). Wir verfolgen das und berichten hier, sobald es konkreter wird, besonders bei der Frage, wie digitale Hilfen im Alltag künftig unterstützt werden.
